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Existenzgründung
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In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht.

Vergleichende Werbung wurde früher als wettbewerbswidrig i.S.d. UWG angesehen und war damit verboten. Nunmehr ist vergleichende Werbung gemäß § 6 UWGgrundsätzlich zulässig, sofern sie nicht auf eine der in § 6 Abs. 2 UWG abschließend aufgezählten Arten erfolgt. Diese sind:

  • Der Vergleich bezieht sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung.

  • Der Vergleich bezieht sich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen.

  • Der Vergleich führt im geschäftlichen Verkehr zu Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen.

  • Der Vergleich nutzt oder beeinträchtigt die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise.

  • Der Vergleich setzt herab oder verunglimpft die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers.

  • Der Vergleich stellt eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung dar.

Wird die vergleichende Werbung durch die Veröffentlichung von in einem objektiven Test ermittelten Ergebnissen durchgeführt, so ist auch diese Form der vergleichenden Werbung zulässig, sofern es sich nicht um eine irreführende Werbung handelt. Der Werbende muss daneben die untersuchten Eigenschaften vollständig wiedergeben und darf sich nicht auf die für ihn positiven Testergebnisse beschränken.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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